Grundsätzlich gilt jede vorhandene Zahnlücke, auch der hinterste Backenzahn, als fehlender Zahn.
Somit gelten bereits mit festen Zahnersatz (z.B. Implantat, Brücke, Krone) ersetzte Zähne nicht als fehlend. Ein vollständiger Lückenschluss muss ebenfalls nicht als fehlender Zahn angegeben werden.
Unterschiede gibt es bei herausnehmbaren Zahnersatz (Prothese). Einen herausnehmbaren Zahnersatz erkennt die Barmenia zum Beispiel als vollwertigen Ersatz an. Bei nahezu allen anderen Versicherern ist eine herausnehmbare Prothese gleichzusetzen mit einem fehlenden Zahn. Somit können wir Ihnen den Barmenia Mehr Zahn empfehlen wenn Sie eine Zahnprothese tragen.
Bitte beachte, dass der Versicherungsgrundsatz „ein bereits brennendes Haus ist nicht mehr versicherbar“ grundsätzlich auch bei Zahnzusatzversicherungen besteht. Somit wird für bereits angeratene, begonnene oder geplante Behandlungen kein Versicherungsschutz gewährt.
Mit zwei Ausnahmen:
Du suchst nach einer Zahnzusatzversicherung die sich bei einer bereits geplanten Implantats Behandlung für einen fehlenden oder zu ziehenden Zahn maßgeblich beteiligt?
Für diesen Fall gibt es den leistungsstarken Top Tarif der Union Krankenversicherung (UKV) bzw. Versicherungskammer Bayern (VKB). Der ZahnPrivat Premium übernimmt 90% der Kosten! Wichtig ist, dass kein weiterer Behandlungsbedarf besteht. Im aktuellen Kalenderjahr bekommst Du somit bereits bis zu 900 Euro, in den ersten zwei Kalenderjahren maximal 2.700 Euro (1 bis 3 = 5.400; 1 bis 5 = max. 8.100 Euro, danach unbegrenzt).
Der Beitragszuschlag für den fehlenden Zahn beträgt 8,60 Euro im Monat.
Eine weitere Ausnahme ist der Zahnersatz Sofort der ERGO Direkt. Diese Zahnzusatzversicherung leistet jedoch nur entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es werden somit nur Leistungen erstattet für die die GKV auch aufkommt. Die Leistung der GKV wird verdoppelt.
Bei einer Implantats Behandlung wird somit lediglich der Kassenanteil an der abschließenden Krone verdoppelt.
Es gibt auch einige wenige Tarife die einen fehlenden Zahn mitversichern ohne einen Beitragszuschlag oder eine veränderte Leistungsstaffel.
Insbesondere sind hier folgende Tarife zu nennen:
Continentale CEZP und CEZE
Barmenia Zahnzusatz
Gothaer MediZ Duo
Spätestens ab zwei fehlenden Zähnen verändert sich der Beitrag oder reduziert sich die Leistung wenn diese Zähne mitversichert werden bzw. mitversichert werden müssen. Lediglich die ARAG bietet Ihnen die Möglichkeit zwischen einem Ausschluss aus dem Versicherungsschutz oder der Mitversicherung mit Risikobeitrag zu wählen.
Folgende Zahntarife versichern fehlende Zähne mit:
Du hast einen oder mehrere fehlende Zähne, hierfür ist bereits ein Zahnersatz geplant oder angeraten, dann macht es durchaus Sinn diese Zähne vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Wenn Du einen Tarif mit einem Risikozuschlag für fehlende Zähne abschließen, so muss dieser Risikozuschlag für die gesamte Laufzeit des Versicherungsschutzes gezahlt werden. Auch wenn Du den fehlenden Zahn aus eigene Kosten ersetzt hast.
Hast Du einen fehlenden Zahn ausgeschlossen, so empfiehlt es sich diesen Zahn nachträglich einzuschließen wenn dieser mit Zahnersatz versorgt wurde. Hier reicht ein Zweizeiler des Zahnarztes mit der Bestätigung, dass kein weiterer Behandlungsbedarf besteht.
Die ARAG bietet einen sehr gute Tarife mit der Möglichkeit wahlweise fehlende Zähne auszuschließen oder diese mit einem Beitragszuschlag zu versichern.