Der Komfort Tarif übernimmt 75 Prozent Ihrer Rechnung beim Zahnarzt.
Stiftung Warentest Finanztest 11/2016 Note GUT (1,8)
AXA DENT Komfort Zahnzusatzversicherung | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 75% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 75% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 75% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 75% bis zu 100€ im Jahr |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. Ohne Zuschuss der GKV 75% (KIG 1-2). Bei Vorleistung GKV (KIG 3-5) 75% aber maximal 750€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 40% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | 6 Monate |
anfängliche Erstattungsgrenzen | im 1. Jahr 800€ 1.-2. Jahr 1.800€ 1.-3. Jahr 2.800€ 1.-4. Jahr 3.800€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Bei 1-3 fehlenden Zähnen staffelt sich die Leistung wie folgt: 1. Jahr 400€ 1.-2. Jahr 800€ 1.-3. Jahr 1.300€ 1.-4. Jahr 1.800€ 1.-5. Jahr 2.300€ 1.-6. Jahr 2.800€ 1.-7. Jahr 3.300€ 1.-8. Jahr 3.800€ |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
AXA DENT Komfort-U
Hochwertige Kunststofffüllungen
75 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung
75 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung
75 %
Wurzelspitzenresektion
75 %
Wurzellängenmessung
75 %
Im Rahmen der GOZ-Ziffer 2400 sowie 2420 elektrometrische Längenbestimmung und die elektrophysikalisch-chemische Methode
Professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe
75 % bis 100 € pro Jahr
Fissurenversiegelung, Fluoridierung, Mundhygienestatus und Kariesrisikodiagnostik
Leistung für Inlays
75 %
Leistung für Zahnersatz
- z.B. Krone Brücke Implantat oder Prothese
- Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
- Knochenaufbaumaßnahmen
- Laborkosten
75 %
Keramikverblendungen / Veneers
Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 6er Zahn
Leistung Kieferorthopädie für Erwachsene
lediglich unfallbedingt, dann 75 %
Leistung Kieferorthopädie für Kinder bis vollendetes 18. Lebensjahr
Kieferorthopädie ohne Kassenleistung (KIG 2)
75 %
Kieferorthopädie mit Kassenleistung (KIG 3-5)
75 % der Mehrkosten bis maximal 750 €
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Mini-Brackets
Invisalign-Therapie
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Wartezeit für Zahnbehandlungen und Zahnersatz
6 Monate (Keine Wartezeit bei unfallbedingter Behandlung)
Wartezeit für Kieferorthopädie
6 Monate (Keine Wartezeit bei unfallbedingter Behandlung)
Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren
800 € im 1. Kalenderjahr
1.800 € im 1-2 Kalenderjahr
2.800 € im 1-3 Kalenderjahr
3.800 € im 1-4 Kalenderjahr
Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 5. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, 40% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt
Weitere Leistungen
- Narkose, Akupunktur und Hypnose werden im Bereich Zahnbehandlung bezuschusst, jedoch sollte der Heil- und Kostenplan eingereicht werden, da eine Prüfung erfolgt.
Fehlende Zähne können mitversichert werden
Bei 1 bis 3 fehlenden Zähnen gilt folgende Zahnstaffel:
1. Jahr 400 €
1.-2. Jahr 800 €
1.-3. Jahr 1.300 €
1.-4. Jahr 1.800 €
1.-5. Jahr 2.300 €
1.-6. Jahr 2.800 €
1.-7. Jahr 3.300 €
1.-8. Jahr 3.800 €
Enthält der Beitrag Altersrückstellungen?
Nein
Die AXA kalkuliert, wie inzwischen nahezu alle Versicherer, die Beiträge ohne Altersrückstellungen, dies bedeutet mit Erreichen der nächst höheren Altersgruppe gilt ein neuer Tarifbeitrag:
0-20 Jahre 7,28 €
20-40 Jahre 14,71 €
41-45 Jahre 22,56 €
46-50 Jahre 24,61 €
51-55 Jahre 25,72 €
56-60 Jahre 27,54 €
ab 61 Jahre 32,22 €
Die Mindestlaufzeit geht bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres. Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.