Eine Zahnzusatzversicherung der keine Wünsche offen lässt
Barmenia Mehr Zahn 90 / Zahnvorsorge Bonus | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% |
Inlays | 90% |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 100% ohne Begrenzung Zahnaufhellung (z.B. Bleaching) 200 € alle zwei Jahre |
Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 21 100% bis zu 2.000 € Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 20% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | Zahnersatz 1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Zahnbehandlung Leistungsgrenzen in den ersten 2 Jahren: 150 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 300 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Auch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich Bei 2 fehlenden Zähnen reduzierte Leistungsstaffel: 250 Euro im 1. Kalenderjahr 500 Euro im 2. Kalenderjahr 750 Euro im 3. Kalenderjahr Bei 3 fehlenden Zähnen reduzierte Leistungsstaffel: 125 Euro im 1. Kalenderjahr 250 Euro im 2. Kalenderjahr 375 Euro im 3. Kalenderjahr Wenn in den letzten 6 Monaten vor Abschluss bereits bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung bestand verkürzt sich die Begrenzung: 1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren Bereits ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Die Beiträge zu diesem Tarif werden ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies bedeutet sie steigen etwa alle 10 Jahre, mit Erreichen der nächsten Altersgruppe an.
nach dem Tarif Mehr Zahn 90 können Sie sich versichern, wenn Sie Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.
90% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ohne Höchstgrenze.
Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 20% als fiktive Vorleistung abgezogen.
Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.
Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, es können alle Zähne verblendet werden, bei med. Notwendigkeit.
Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:
1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei 2 fehlenden Zähnen reduzierte Leistungsstaffel:
250 Euro im 1. Kalenderjahr
500 Euro im 2. Kalenderjahr
750 Euro im 3. Kalenderjahr
Bei 3 fehlenden Zähnen reduzierte Leistungsstaffel:
125 Euro im 1. Kalenderjahr
250 Euro im 2. Kalenderjahr
375 Euro im 3. Kalenderjahr
Wenn in den letzten 6 Monaten vor Abschluss bereits bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung bestand verkürzt sich die Begrenzung:
1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
Bereits ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.
100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Aufbiss-Schienen.
Leistungsgrenzen in den ersten 2 Jahren:
150 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
300 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.
100% der Kosten für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
ohne Höchstgrenze.
100% bis zu 200 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.
Bei Behandlungsbeginn vor dem 21. Lebensjahr.
Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1-2 (keine Leistung GKV) hier werden 100 % maximal 2000 EUR übernommen.
Bei KIG 3-5 (Vorleistung der GKV) werden 100 % maximal 2.000 EUR übernommen.
Geleistet wird unter anderem für Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer.
Leistungsgrenzen in den ersten 2 Jahren:
150 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
300 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
Der Tarif leistet bei Unfall auch für Erwachsene.
Alle Zahnersatzmaßnahmen sind versichert, auch solche die es heute noch gar nicht gibt. Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an.
Keine Wartezeit
- Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Danach kann täglich oder zu dem von Ihnen gewünschten Termin gekündigt werden (frühestens Eingang Barmenia).
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 100 %, im vollen Umfang.
100 %, nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Leistung.
0 – 20 Jahre - 16,00 Euro
21-30 Jahre - 18,85 Euro
31-40 Jahre - 28,55 Euro
41-50 Jahre - 36,85 Euro
51-60 Jahre - 49,25 Euro
Ab 61 Jahre - 57,45 Euro