Mit Leistung auch für Zahnaufhellung wie Bleaching und außerdem mit "Wechsel-Bonus"
Gothaer MediZ Duo 90 Zahnzusatzversicherung | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | ja - 100% für Zahnreinigung und auch Zahnaufhellung (Bleaching) insges. im Jahr max. 200,-€ |
Kieferorthopädie | Für Erwachsene (ab 21. Lj.) nur bei Unfall, maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. |
Funktionsdiagnostik | ja im Zusammenhang mit Zahnersatz |
Kieferknochenaufbau | ja im Zusammenhang mit Zahnersatz |
Leistung ohne Vorleistung GKV | ja, 20% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr, 2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren, 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren, ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Ein fehlender Zahn ist uneingeschränkt mitversichert. Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne ausgeschlossen. Ab 4 fehlenden Zähnen keine Annahme des Antrages. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %
- allgemeine Leistungen,
- konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Inlays und Kronen),
- chirurgische Leistungen,
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen,
- Röntgenleistungen auch digital,
- Laserbehandlung
- Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung
100 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung
70 %
100 % (insgesamt 200 € im Kalenderjahr)
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kariesrisikodiagnostik
- Bleaching / Zahnaufhellung
Die Zahnaufhellenden Leistungen müssen in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden.
Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn besteht ein einmaliger Anspruch auf eine elektrische Zahnbürste von Happy Brush (nach den Vorgaben der Gothaer Krankenversicherung AG).
Die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene infolge eines Unfalls werden bis zu einem Erstattungshöchstbetrag von maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Sogar eine Invisalign-Therapie ist im Rahmen des Höchstbetrags erstattungsfähig. Etwaige Vorleistungen der GKV werden vollständig angerechnet.
90 %
90 % im Rahmen privatzahnärztlicher Versorgung.
100 % bei Regelversorgung
70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.
Für Zahnbehandlung 80%.
Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt:
- Einlagefüllungen (Inlays),
- Cerec-Behandlungen,
- Keramikverblendschalen (Veneers) bis 8er Zahn,
- Kunststoff- und Keramikverblendungen,
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Reparatur),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- DROS-Schiene,
- Implantate,
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
- augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial
sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
- digitales Röntgen,
- digitale Volumentomografie,
- Material- und Laborkosten,
- OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen einer Implantatsbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110),
- Anästhesie,
- Kosten für den Heil- und Kostenplan,
die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig.
Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 8er Zahn
Keine Wartezeit
1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 4. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung.
Besteht bereits eine Zahnversicherung mit mindestens 80% Zahnersatzleistung, so erhalten Sie einen "Wechsel-Bonus":
bis zu 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren für Zahnersatz.
Ja, 20% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt
Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ab 4 fehlenden Zähnen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.
100 %der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Narkosen, auch Vollnarkose, durch Narkose-/Zahnärzte,
- Akupunktur, Lachgas, Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose
bis maximal 250 Euro je Versicherungsjahr.
Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/ GOÄ werden im tariflich vereinbarten Umfang versichert.
Nein
Der geschlossenen Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.
0–15 Jahre 7,70 Euro
16–20 Jahre 7,70 Euro
21–25 Jahre 21,45 Euro
26–30 Jahre 21,45 Euro
31–35 Jahre 21,45 Euro
36–40 Jahre 24,25 Euro
41–45 Jahre 31,50 Euro
46–50 Jahre 31,50 Euro
51–55 Jahre 38,50 Euro
56–60 Jahre 45,90 Euro
61–65 Jahre 47,90 Euro
66- 47,90 Euro