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Gothaer MediZ Duo 100

Gothaer MediZ Duo 100 Zahnversicherung - Leistungen im Detail

Der MediZ Duo 100

Der neue Top-Tarif der Gothaer
Die Zahnzusatzversicherung mit 100% Leistung bei Zahnersatz.

  Gothaer Zahnzusatzversicherung
  Gothaer MediZ Duo 100 Zahnversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100% vom Rechnungsbetrag
Inlays100% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigungja - 100% für Zahnreinigung und auch Zahnaufhellung (Bleaching) insges. im Jahr max. 200,-€
KieferorthopädieFür Erwachsene (ab 21. Lj.) nur bei Unfall, maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Für Kinder und Jugendliche (bis 21 Lj.) Behandlungsbeginn vor 18ten Geburtstag 80 % bis 2.000 Euro (KIG 1-5)
Funktionsdiagnostikja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Kieferknochenaufbauja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Leistung ohne Vorleistung GKVja, 20% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Erstattungsgrenzen1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr,
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren,
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren.
5.000 in den ersten 4 Versicherungsjahren,
ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienEin fehlender Zahn ist uneingeschränkt mitversichert.
Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne ausgeschlossen.
Ab 4 fehlenden Zähnen keine Annahme des Antrages.
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Bedingungen Download
 
 

Gothaer MediZ Duo 100

Leistung Zahnbehandlung

Hochwertige Kunststofffüllungen

100 %

- allgemeine Leistungen,
- konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Inlays und Kronen),
- chirurgische Leistungen,
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen,
- Röntgenleistungen auch digital,
- Laserbehandlung
- Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums

Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung

100 %

Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung

80 %

Professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe und zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching

100 % (insgesamt 200 € im Kalenderjahr)

- Versiegelung (Fissurenversiegelung)
- Fluoridierung
- Speicheltest zur Keimbestimmung
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kariesrisikodiagnostik

Zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching
- Die zahnaufhellenden Leistungen müssen jedoch in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden.
- Bis 200 Euro im Rahmen der Zahnreinigungs-, Zahnprophylaxeerstattung.

Als zusätzliche Maßnahme der Zahnprophylaxe besteht innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn einmalig ein Anspruch auf eine elektrische Zahnbürste von Happy Brush.

Kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche

Als Jugendlicher gilt, wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Behandlung muss vor Vollendung des 18 Lebensjahres begonnen werden.

80% Maximal 2.000 Euro (bis 21. Lebensjahr auch bei Unfall)
in allen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5).

In den ersten 3 Versicherungsjahren gibt es folgende Erstattungshöchstbeträge:

500 Euro im ersten Versicherungsjahr (Kalenderjahr)
1.000 Euro in den ersten zwei und
1.500 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren

Kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene (vollendetes 21. Lebensjahr) nach Unfall

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene infolge eines Unfalls bis zu einem Erstattungshöchstbetrag von maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Eine Invisalign-Therapie ist im Rahmen des Höchstbetrags erstattungsfähig. Etwaige Vorleistungen der GKV werden vollständig angerechnet.

Kieferorthopädische Leistungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

-Mehrkosten für Brackets (z.B. Mini-, Kunststoff-, Keramikbrackets)
-Mehrkosten für Bögen
-unsichtbare Zahnschienen (z.B. Invisalign)
-funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen
-zahntechnische Material- und Laborkosten

Leistung für Zahnersatz und Inlays

100 % im Rahmen privatzahnärztlicher Versorgung.

100 % bei Regelversorgung

Ersetzt werden ohne Vorleistungen der GKV

80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.

Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt:
- Einlagefüllungen (Inlays),
- Cerec-Behandlungen,
- Keramikverblendschalen (Veneers) bis 8er Zahn,
- Kunststoff- und Keramikverblendungen,
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Reparatur),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- DROS-Schiene,
- Implantate,
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
- augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial
sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
- digitales Röntgen,
- digitale Volumentomografie,
- Material- und Laborkosten,
- OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen einer Implantatsbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110),
- Anästhesie,
- Kosten für den Heil- und Kostenplan,
die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.

Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig.

Keramikverblendungen / Veneers

Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 8er Zahn, also alle Zähne inc. Weisheitszähne.

Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigung

Keine Wartezeit

Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren bei Zahnersatz

1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
5.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren

Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 5. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)

Ja, 20% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt

1 fehlender Zahn ist mitversichert

Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ab 4 fehlenden Zähnen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.

Maßnahmen zur Schmerz- und Angstlinderung

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Narkosen, auch Vollnarkose, durch Narkose-/Zahnärzte,
- Akupunktur, Lachgas, Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose
 
bis maximal 250 Euro je Versicherungsjahr.

Innovationsgarantie

Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/ GOÄ werden im tariflich vereinbarten Umfang versichert.

Enthält der Beitrag Altersrückstellungen?

Nein

Der geschlossenen Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.

Die Beiträge Tarif MediZ Duo 100

0–15 Jahre 19,90 Euro
16–20 Jahre 19,90 Euro
21–25 Jahre 29,20 Euro
26–30 Jahre 29,20 Euro
31–35 Jahre 29,20 Euro
36–40 Jahre 31,50 Euro
41–45 Jahre 37,80 Euro
46–50 Jahre  42,50 Euro
51–55 Jahre 51,95 Euro
56–60 Jahre 58,95 Euro
61–65 Jahre 70,00 Euro
66- 70,00 Euro