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Gothaer MediZ Duo 80 - Leistungen im Detail

Die neue Zahnzusatzversicherung der Gothaer, der MediZ Duo 80

  Gothaer Zahnzusatzversicherung
  Gothaer MediZ Duo 80
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
80% vom Rechnungsbetrag
Inlays80% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigungja - 100% für Zahnreinigung und auch Zahnaufhellung (Bleaching) insges. im Jahr max. 200,-€
KieferorthopädieFür Erwachsene (ab 21. Lj.) nur bei Unfall, maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Funktionsdiagnostikja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Kieferknochenaufbauja im Zusammenhang mit Zahnersatz
Leistung ohne Vorleistung GKVja, 20% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Erstattungsgrenzen1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr,
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren,
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren,
ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienEin fehlender Zahn ist uneingeschränkt mitversichert.
Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne ausgeschlossen.
Ab 4 fehlenden Zähnen keine Annahme des Antrages.
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Gothaer MediZ Duo 80 Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Leistung Zahnbehandlung

Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %

- allgemeine Leistungen,
- konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Inlays und Kronen),
- chirurgische Leistungen,
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen,
- Röntgenleistungen auch digital,
- Laserbehandlung
- Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums

Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung

100 %

Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung

60 %

Professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe und zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching

100 % (insgesamt maximal 200 € im Kalenderjahr)

- Versiegelung (Fissurenversiegelung),
- Fluoridierung,
- Speicheltest zur Keimbestimmung,
- Erstellung eines Mundhygienestatus,
- Kariesrisikodiagnostik.
- Die Zahnaufhellenden Leistungen müssen in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden.

Als zusätzliche Maßnahme der Zahnprophylaxe besteht innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn einmalig ein Anspruch auf eine elektrische Zahnbürste nach den Vorgaben der Gothaer Krankenversicherung AG.

Kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene (vollendetes 21. Lebensjahr) nach Unfall

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene infolge eines Unfalls bis zu einem Erstattungshöchstbetrag von maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Eine Invisalign-Therapie ist im Rahmen des Höchstbetrags erstattungsfähig. Etwaige Vorleistungen der GKV werden vollständig angerechnet.

Leistung für Inlays

80 %

Leistung für Zahnersatz

80 % im Rahmen privatzahnärztlicher Versorgung.

100 % bei Regelversorgung

Ersetzt werden ohne Vorleistungen der GKV

60 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.
Bei Zahnbehandlung 80%.

Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt:
- Einlagefüllungen (Inlays),
- Cerec-Behandlungen,
- Keramikverblendschalen (Veneers) bis 8er Zahn,
- Kunststoff- und Keramikverblendungen,
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Reparatur),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- DROS-Schiene,
- Implantate,
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
- augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial
sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
- digitales Röntgen,
- digitale Volumentomografie,
- Material- und Laborkosten,
- OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen einer Implantatsbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110),
- Anästhesie,
- Kosten für den Heil- und Kostenplan,
die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.

Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig.

Keramikverblendungen / Veneers

Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 8er Zahn

Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigung

Keine Wartezeit

Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren bei Zahnersatz

1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren

Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 4. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung.

Mit "Wechsel-Bonus" Verkürzte Leistungsstaffel

Besteht bereits eine Zahnversicherung mit mindestens 70% Zahnersatzleistung, so erhalten Sie einen "Wechsel-Bonus":
bis zu 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren für Zahnersatz.

Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)

Ja, 20% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt, daher Leistung bei Zahnersatz 60% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

1 fehlender Zahn ist mitversichert

Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ab 4 fehlenden Zähnen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.

Maßnahmen zur Schmerz- und Angstlinderung

100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Narkosen, auch Vollnarkose, durch Narkose-/Zahnärzte,
- Akupunktur, Lachgas, Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose
bis maximal 250 Euro je Versicherungsjahr.

Innovationsgarantie

Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/ GOÄ werden im tariflich vereinbarten Umfang versichert.

Enthält der Beitrag Altersrückstellungen?

Nein

Der geschlossenen Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.

Die Beiträge Tarif MediZ Duo 90

0–15 Jahre 7,30 Euro
16–20 Jahre 7,30 Euro
21–25 Jahre 19,50 Euro
26–30 Jahre 19,50 Euro
31–35 Jahre 19,50 Euro
36–40 Jahre 22,00 Euro
41–45 Jahre 24,80 Euro
46–50 Jahre 24,80 Euro
51–55 Jahre 31,90 Euro
56–60 Jahre 36,90 Euro
61–65 Jahre 37,50 Euro
66- 37,50 Euro