Die neue Zahnzusatzversicherung der Gothaer, der MediZ Duo 80
Gothaer MediZ Duo 80 | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 80% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 80% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | ja - 100% für Zahnreinigung und auch Zahnaufhellung (Bleaching) insges. im Jahr max. 200,-€ |
Kieferorthopädie | Für Erwachsene (ab 21. Lj.) nur bei Unfall, maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. |
Funktionsdiagnostik | ja im Zusammenhang mit Zahnersatz |
Kieferknochenaufbau | ja im Zusammenhang mit Zahnersatz |
Leistung ohne Vorleistung GKV | ja, 20% werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr, 2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren, 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren, ab dem 4. Versicherungsjahr und bei Unfällen unbegrenzt |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Ein fehlender Zahn ist uneingeschränkt mitversichert. Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlenden Zähne ausgeschlossen. Ab 4 fehlenden Zähnen keine Annahme des Antrages. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %
- allgemeine Leistungen,
- konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Inlays und Kronen),
- chirurgische Leistungen,
- Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen,
- Röntgenleistungen auch digital,
- Laserbehandlung
- Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung
100 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung
60 %
100 % (insgesamt maximal 200 € im Kalenderjahr)
- Versiegelung (Fissurenversiegelung),
- Fluoridierung,
- Speicheltest zur Keimbestimmung,
- Erstellung eines Mundhygienestatus,
- Kariesrisikodiagnostik.
- Die Zahnaufhellenden Leistungen müssen in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden.
Als zusätzliche Maßnahme der Zahnprophylaxe besteht innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn einmalig ein Anspruch auf eine elektrische Zahnbürste nach den Vorgaben der Gothaer Krankenversicherung AG.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene infolge eines Unfalls bis zu einem Erstattungshöchstbetrag von maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Eine Invisalign-Therapie ist im Rahmen des Höchstbetrags erstattungsfähig. Etwaige Vorleistungen der GKV werden vollständig angerechnet.
Leistung für Inlays
80 %
Leistung für Zahnersatz
80 % im Rahmen privatzahnärztlicher Versorgung.
100 % bei Regelversorgung
60 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.
Bei Zahnbehandlung 80%.
Als Aufwendungen für Zahnersatz werden anerkannt:
- Einlagefüllungen (Inlays),
- Cerec-Behandlungen,
- Keramikverblendschalen (Veneers) bis 8er Zahn,
- Kunststoff- und Keramikverblendungen,
- Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen und Onlays,
- Prothetische Leistungen (Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen sowie deren Reparatur),
- Aufbissbehelfe und Schienen,
- DROS-Schiene,
- Implantate,
- implantologische Leistungen einschließlich Suprakonstruktionen,
- augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial
sowie die Therapieformen einer Knochenspreizung, Knochenverlängerung, Sinuslift),
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
- digitales Röntgen,
- digitale Volumentomografie,
- Material- und Laborkosten,
- OP-Mikroskop (Zuschlag im Rahmen einer Implantatsbehandlung nach GOZ-Ziffer 0110),
- Anästhesie,
- Kosten für den Heil- und Kostenplan,
die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
Keramischer Zahnersatz und keramische Verblendungen sind bis Zahn 8, Implantate unbegrenzt erstattungsfähig.
Leistung entsprechend Zahnersatz maximal bis 8er Zahn
Keine Wartezeit
1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren
3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 4. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung.
Besteht bereits eine Zahnversicherung mit mindestens 70% Zahnersatzleistung, so erhalten Sie einen "Wechsel-Bonus":
bis zu 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren für Zahnersatz.
Ja, 20% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt, daher Leistung bei Zahnersatz 60% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.
Bei 2 bis 3 fehlenden Zähnen sind alle fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ab 4 fehlenden Zähnen kann kein Versicherungsschutz gewährt werden.
100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Narkosen, auch Vollnarkose, durch Narkose-/Zahnärzte,
- Akupunktur, Lachgas, Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose
bis maximal 250 Euro je Versicherungsjahr.
Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/ GOÄ werden im tariflich vereinbarten Umfang versichert.
Nein
Der geschlossenen Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.
0–15 Jahre 7,30 Euro
16–20 Jahre 7,30 Euro
21–25 Jahre 19,50 Euro
26–30 Jahre 19,50 Euro
31–35 Jahre 19,50 Euro
36–40 Jahre 22,00 Euro
41–45 Jahre 24,80 Euro
46–50 Jahre 24,80 Euro
51–55 Jahre 31,90 Euro
56–60 Jahre 36,90 Euro
61–65 Jahre 37,50 Euro
66- 37,50 Euro