Die Leistungshöhe ist abhängig vom Bonusheft:
90 % / 95 % ab 5 Jahre Bonusheft / 100 % ab 10 Jahre Bonusheft
LKH ZahnUpgrade 90+ | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90 % / 95 % / 100 % abhängig vom Bonusheft |
Inlays | 90 % / 95 % / 100 % abhängig vom Bonusheft |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 90 % / 95 % / 100 % abhängig vom Bonusheft |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 90 % bis zu 180 € im Jahr 95 % bis zu 190 € (5 Jahre Bonusheft) 100 %, bis zu 200 € (10 Jahre Bonusheft) |
Kieferorthopädie | 90 % max. 2.500 € unabhängig von der KIG |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 30 % werden als fiktive Vorleistung abgezogen. |
Wartezeiten | keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | Im ersten Kalenderjahr: bei Beginn 01.01. bis 31.03. - 1.000 € bei Beginn 01.04. bis 30,06. - 750 € bei Beginn 01.07. bis 30.09. - 500 € bei Beginn 01.10. bis 31.12. - 250 € Im 2. bis 4. Kalenderjahr maximal 4.000 € Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Sat |
Annahmerichtlinien | Zahnaufhellung / Bleaching sowie Schmerzausschaltung 90 % bis zu 180 € im Jahr (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr) Bei Vertragsabschluss fehlende Zähne Der Tarif kann mit maximal 3 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen abgeschlossen werden. Pro fehlendem Zahn ist eine Beitragszuschlag von 5,- € zu entrichten. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
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mindestens 90% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Mit Ihrem BonusPlus sogar 95 % bzw. 100 % (Bonusheft 5 Jahre bzw. 10 Jahre).
Bei Regelversorgung 100%
mindestens 90 %
Mit BonusPlus sogar 95 % bzw. 100 % (Bonusheft 5 Jahre bzw. 10 Jahre).
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung.
mindestens 90% bis zu 180 € der Kosten für Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe
mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr
90 % bis zu 180 € im Jahr (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr)
Kieferorthopädische Behandlungen sind mitversichert, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.
Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1-2 (keine Leistung GKV) hier werden 90 % maximal 2.500 EUR übernommen.
Bei KIG 3-5 (Vorleistung der GKV) werden 90 % der Mehrkosten, maximal 2.500 EUR übernommen.
Geleistet wird unter anderem für Keramik-, Mini-, selbstligierende Brackets, superelastische, thermoelastische, farbloser Bögen und Lingualtechnik.
Im ersten Kalenderjahr:
bei Beginn 01.01. bis 31.03. - 1.000 €
bei Beginn 01.04. bis 30,06. - 750 €
bei Beginn 01.07. bis 30.09. - 500 €
bei Beginn 01.10. bis 31.12. - 250 €
Im 2. bis 4. Kalenderjahr maximal 4.000 €
Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.
Es sind alle anerkannten Zahnersatzmaßnahmen versichert, auch solche die es heute noch gar nicht gibt. Der Versicherungsschutz passt sich somit automatisch an die neuesten Erkenntnisse und Behandlungsmethoden der Zahnmedizin an.
Keine Wartezeit
- Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Danach kann jederzeit mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Der Tarif kann mit maximal 3 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen abgeschlossen werden. Pro fehlendem Zahn ist eine Beitragszuschlag von 5,- € zu entrichten.