Der neue Zahn-Toptarif vom Münchener Verein
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Münchener Verein ZahnGesund 100 | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100 % |
Inlays | 100 % |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 2 x je 100 € im Jahr |
Kieferorthopädie | bis 18 Jahre max. 5.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit ab 19 Jahre max. 2.500 € für die gesamte Vertragslaufzeit |
Funktionsdiagnostik | 100 % Im Rahmen von Zahnersatz |
Kieferknochenaufbau | 100 % Im Rahmen von Zahnersatz |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 35 % werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 1.500 EUR im ersten Kalenderjahr 3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Verkürzte Staffel bei Vorversicherung |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Ein bei Vertragsabschluss fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Der Leistungsanspruch besteht nur für den ersten ersetzten Zahn. Bei mehr als 3 fehlenden Zähnen keine Annahme möglich. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Die innovative Zahnzusatzversicherung mit sehr guten Leistungen in allen Bereichen.
Die Beiträge sind in Sinne der Schadensversicherung kalkuliert (ohne der Bildung von Altersrückstellungen). Dies bedeutet, dass sich der Beitrag mit Erreichen der nächsten Altersstufe erhöht.
Versicherungsfähig sind nur Personen, die bei Tarifabschluss nicht mehr als drei fehlende - nicht dauerhaft ersetzte - Zähne haben. Ausgenommen hiervon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse.
100 % inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ohne Höchstgrenze.
Bei nicht Inanspruchnahme der Ihnen zustehende Leistungen der GKV werden Ihnen 35% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse abgezogen.
Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung bezüglich der Anzahl.
Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.
100 % für Kunststoff- oder Keramikverblendungen.
Es können alle Zähne einschließlich der 8ter (Weisheitszahn) verblendet werden, Voraussetzung ist jedoch die medizinische Notwendigkeit.
100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Dentin-Adhäsive-Füllungen oder alternativ Kariesinfiltration.
Wurzel- und Parodontosebehandlung, Aufbiss-Schienen.
Die mit den Zahnbehandlungsmaßnahmen im direkten Zusammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen wie:
werden ebenfalls übernommen.
100% der Kosten für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
je Versicherungsjahr zweimal 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zur Höhe von je 100€
Unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit.
100% bis zu 200 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie z.B. Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose oder Vollnarkose im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 100 %, bis maximal 300 € je Versicherungsjahr.
Erstattungsfähig sind Kosten für die kieferorthopädische Behandlung (im Rahmen der GOZ und der GOÄ berechnet) maximal bis zu den Höchstsätzen.
Dies umfasst auch die Erstattung von Aufbissbehelfen und Schienen (z.B. DROS-Schienen). Erstattungsfähig sind zudem die damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen und nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.
für bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnene Behandlungen bis zur Höhe von 5.000 Euro
für ab dem 19. Lebensjahr begonnene Behandlungen bis zur Höhe von 2.500 Euro
Wenn die befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatzmaßnahmen der gesetzlichen Krankenkasse zukünftig entfallen - weil sie z.B. aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden - garantiert der Versicherer die unter definierten Leistungen unverändert.
Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/GOÄ sind im tariflichen Umfang mitversichert.
Keine Wartezeit
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
1.500 EUR im ersten Kalenderjahr
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Leistungen für die Individualprophylaxe sind hiervon ausgenommen.
Bei mindestens gleicher Leistung für Zahnersatz gilt
0 – 5 Jahre - 1,50 €
6 - 15 Jahre - 13,30 €
16 - 25 Jahre - 16,60 €
26 - 30 Jahre - 24,80 €
31 - 35 Jahre - 31,80 €
36 - 40 Jahre - 37,90 €
41 - 45 Jahre - 37,90 €
46 - 50 Jahre - 47,90 €
51 - 55 Jahre - 54,40 €
56 - 60 Jahre - 71,90 €
Ab 61 Jahre - 79,90 €