Erstklassige Zahnzusatzversicherung mit Innovationsgarantie und Leistung für Hightech-Behandlungen
Münchener Verein ZahnGesund 85+ | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 85 % - 90 % abhängig vom Bonusheft |
Inlays | 85 % - 90 % abhängig vom Bonusheft |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % Wurzel- oder Parodontosebehandlungen: 85% wenn die Krankenkasse sich nicht beteiligt 100% wenn die Krankenkasse sich beteiligt |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 2 x 85 € im Jahr |
Kieferorthopädie | Leistung nur bei Unfall 85 % max. 2.500 € insgesamt |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | 85 % Im Rahmen von Zahnersatz |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 35 % werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 1.000 EUR im ersten Kalenderjahr 2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Verkürzte Staffel bei Vorversicherung |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Ein bei Vertragsabschluss fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Der Leistungsanspruch besteht nur für den ersten ersetzten Zahn. Bei mehr als 3 fehlenden Zähnen keine Annahme möglich. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Die Beiträge zu diesem Tarif werden ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies bedeutet sie steigen mit Erreichen der nächsten Altersgruppe an.
Wenn Sie bei Tarifabschluss mehr als drei fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne haben, so können Sie sich leider nicht in diesem Tarif versichern. Ausgenommen hiervon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehender Lückenschluss.
85-90* % inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
* 90% Leistung wenn Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt ist, sonst 85%
Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.
Implantaten sind der Anzahl nach nicht begrenzt.
Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.
Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen. Bei einer medizinischen Notwendigkeit können alle Zähne einschließlich der 8ter verblendet werden.
100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Dentin-Adhäsive-Füllungen oder alternativ Kariesinfiltration.
Wurzel- und Parodontosebehandlung mit Beteiligung der GKV.
85 % für Wurzel- und Parodontosebehandlung wenn die Krankenkasse keine Kosten übernimmt.
die mit den Zahnbehandlungsmaßnahmen im direkten Zusammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen inklusive
je Versicherungsjahr zweimal 85 € der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie z.B. Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose oder Vollnarkose im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 85 %, bis zu 150 € je Versicherungsjahr.
Lediglich bei Unfall, 85 % max. 2.500 € während der gesamten Laufzeit des Vertrages.
Wenn die befundbezogenen Festzuschüsse (Erstattungsbeträge nach § 55 Abs. 1 SGB V) für Zahnersatzmaßnahmen der GKV zukünftig entfallen, weil sie z.B. aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden, garantiert der Versicherer die unter Punkt B definierten Leistungen unverändert.
Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/GOÄ sind im tariflichen Umfang mitversichert.
Keine Wartezeit
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
1.000 EUR im ersten Kalenderjahr
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Leistungen für die Individualprophylaxe sind hiervon ausgenommen.
Bei mindestens gleicher Leistung für Zahnersatz gilt
0 – 5 Jahre - 1,10 €
6 - 15 Jahre - 3,00 €
16 - 25 Jahre - 9,90 €
26 - 30 Jahre - 17,90 €
31 - 35 Jahre - 17,90 €
36 - 40 Jahre - 20,90 €
41 - 45 Jahre - 25,90 €
46 - 50 Jahre - 27,90 €
51 - 55 Jahre - 32,90 €
56 - 60 Jahre - 42,90 €
Ab 61 Jahre - 50,90 €