Zahnzusatzversicherung - Dein unabhängiger Testsieger Vergleich - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Die SDK Zahnversicherung

SDK Zahn 100 ZP1 - Leistungen im Detail

  • 100 % für hochwertigen Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken und Implantate.
  • 100 % für hochwertige Zahnbehandlungsmaßnahmen, z.B. Inlays, Kunststofffüllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlung.
  • Prophylaxe/ Zahnreinigung) immer zu 100 %. Es gelten jährliche Höchstgrenzen.
  • Kieferorthopädie bei Kindern bis zu 100 % der Kosten in allen Indikationsgruppen (KIG).
  • Keine Wartezeiten.
  • Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden.
  SDK Zahnzusatzversicherung
  SDK Zahn 100 ZP1
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100%
Inlays100%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
 
  • 100% vom Rechnungsbetrag
  • Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen bis 200€
 
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100%, max. 200 €
KieferorthopädieBehandlungsbeginn vor 18
100% bis zu 3.000 €
Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle 
FunktionsdiagnostikJa 
KieferknochenaufbauJa 
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 35% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Erstattungsgrenzen1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
Annahmerichtlinien
  • Auch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich
  • Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden
  • Ab 4 fehlender Zähne erfolgt Ablehnung
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Zahnersatz

(z.B. Krone, Brücke oder Implantat)

100%
inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Falls Sie die Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen (Privatarztbehandlung), so werden Ihnen 35% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.

Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
Bei einer Implantatsbehandlung wir auch für einen Knochenaufbau geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen werden im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen übernommen.

Kunststoff- oder Keramikverblendungen, Veneers sowie individuelle Zahnfarbenbestimmung werden bis zu den 6er Zähnen erstattet.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

100 %

z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Aufbiss-Schienen.

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

Zahnreinigung und Zahnprophylaxe zu 100 % maximal 200 € im Kalenderjahr.

Kieferorthopädie

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.

Leistung unabhängig von der Vorleistung der GKV.

Über alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) hinweg werden 100 % maximal 3.000 EUR übernommen.

Das Leistungsspektrum beinhaltet: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer und unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign).

Der Tarif leistet bei Unfall auch für Erwachsene.

Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Summenbegrenzung.

Sonstiges

Keine Wartezeit

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur, Hypnose oder Lachgas-Sedierung im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen werden zu 100 %, maximal 200 € im Kalenderjahr übernommen.

Knirscher- bzw. Aufbissschiene

Zu 100 %

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Leistungsbegrenzung.

Beitrag

0 – 20 Jahre – 22,64 €
21-30 Jahre – 14,57 €
31-40 Jahre – 29,28 €
41-50 Jahre – 39,90 €
51-60 Jahre – 52,02 €
61-70 Jahre – 67,06 €
ab 71 Jahren – 57,70 €

Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag von 20% je fehlendem Zahn mitversichert werden.
Bei 4 fehlenden kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden.
Vollständiger Lückenschluss oder durch festen Zahnersatz ersetzte Zähne gelten nicht als fehlend.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. erfolgen.

Die genaue Tarifbeschreibung finden Sie in den Tarifbedingungen.