SDK Zahn 100 ZP1 | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100% |
Inlays | 100% |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen |
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Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 100%, max. 200 € |
Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 18 100% bis zu 3.000 € Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 35% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien |
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Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
(z.B. Krone, Brücke oder Implantat)
100%
inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Falls Sie die Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen (Privatarztbehandlung), so werden Ihnen 35% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.
Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
Bei einer Implantatsbehandlung wir auch für einen Knochenaufbau geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen werden im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen übernommen.
Kunststoff- oder Keramikverblendungen, Veneers sowie individuelle Zahnfarbenbestimmung werden bis zu den 6er Zähnen erstattet.
100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Aufbiss-Schienen.
Zahnreinigung und Zahnprophylaxe zu 100 % maximal 200 € im Kalenderjahr.
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.
Leistung unabhängig von der Vorleistung der GKV.
Über alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) hinweg werden 100 % maximal 3.000 EUR übernommen.
Das Leistungsspektrum beinhaltet: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer und unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign).
Der Tarif leistet bei Unfall auch für Erwachsene.
Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Summenbegrenzung.
Keine Wartezeit
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur, Hypnose oder Lachgas-Sedierung im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen werden zu 100 %, maximal 200 € im Kalenderjahr übernommen.
Zu 100 %
1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
4.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Leistungsbegrenzung.
0 – 20 Jahre – 22,64 €
21-30 Jahre – 14,57 €
31-40 Jahre – 29,28 €
41-50 Jahre – 39,90 €
51-60 Jahre – 52,02 €
61-70 Jahre – 67,06 €
ab 71 Jahren – 57,70 €
Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag von 20% je fehlendem Zahn mitversichert werden.
Bei 4 fehlenden kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden.
Vollständiger Lückenschluss oder durch festen Zahnersatz ersetzte Zähne gelten nicht als fehlend.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. erfolgen.
Die genaue Tarifbeschreibung finden Sie in den Tarifbedingungen.