SDK Zahn 90 ZP9 | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% |
Inlays | 90% |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen |
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Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 100%, max. 150 € |
Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 18 90% bis zu 2700 € Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 35% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 900 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 1.800 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 2.700 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren 3.600 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien |
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Tarifinformationen | - |
Bedingungen | - |
(z.B. Krone, Brücke oder Implantat)
90% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Falls Sie die Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen (Privatarztbehandlung), so werden Ihnen 35% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.
Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach. Für den hierfür erforderlichen Knochenaufbau wird geleistet.
Eine funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen wird im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen übernommen.
Kunststoff- oder Keramikverblendungen, Veneers sowie individuelle Zahnfarbenbestimmung werden bis zu den 6er Zähnen erstattet.
90 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Aufbiss-Schienen
Zahnreinigung und Zahnprophylaxe zu 100 % maximal 150 €.
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.
Leistung unabhängig von der Vorleistung der GKV.
Über alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) hinweg werden 90 % maximal 2.700 EUR übernommen.
Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer, unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign) werden übernommen.
Der Tarif leistet bei Unfall auch für Erwachsene.
Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Summenbegrenzung.
Keine Wartezeit
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur, Hypnose oder Lachgas-Sedierung im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen werden zu 100 %, maximal 200 € im Kalenderjahr übernommen.
Zu 100 %.
Umstellung in die nächsthöhere Leistungsstufe zum 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. und 65. Geburtstag möglich – ohne Gesundheitsprüfung.
Der Antrag hierzu muss mindestens 6 Monate vor dem Geburtstag erfolgen.
900 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
1.800 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
2.700 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
3.600 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Zahnstaffel.
0 – 20 Jahre – 20,18 €
21-30 Jahre – 12,41 €
31-40 Jahre – 24,89 €
41-50 Jahre – 33,88 €
51-60 Jahre – 44,13 €
61-70 Jahre – 56,86 €
ab 71 Jahren – 64,19 €
Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag von 20% je fehlendem Zahn mitversichert werden.
Bei 4 fehlenden kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden.
Vollständiger Lückenschluss oder durch festen Zahnersatz ersetzte Zähne gelten nicht als fehlend.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. erfolgen.
Die exakten Tarifinformationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.