Der EXKLUSIV-Tarif der SIGNAL IDUNA mit der Bidung von Altersrückstellungen
SIGNAL IDUNA ZahnEXKLUSIV | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100 % |
Inlays | 100 % |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 100 % ohne Begrenzung Zahnaufhellung (z.B. Bleaching) 300 € alle zwei Jahre |
Kieferorthopädie | Leistung nur bei Unfall |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, es wird jedoch eine fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | 1.000 € im 1. Kalenderjahr 3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr 6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Fehlende Zähne können mitversichert werden. Annahme bei bis zu max. 3 fehlenden Zähnen. Zuschlag je fehlender Zahn 5,- Euro. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
in der Version mit einer Bildung von Altersrückstellungen um den Beitrag langfristig günstig zu halten.
100% Erstattung
ohne Leistungsbegrenzung
Knochenaufbaumaßnahmen werden erstattet.
100% Erstattung
100% Erstattung
100% Erstattung
100% Erstattung auch mehrmals pro Jahr.
100% Erstattung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung
Es werden 300,- € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung in einer zahnärztlichen Praxis.
100% Erstattung
Maximal 300,- € pro Jahr bei Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung oder Lachgassedierung.
100% Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Der Tarif hat keine Wartezeit! Sofortiger Versicherungsschutz.
1.000 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
Ja, allerdings wird ein Teilbetrag als fiktive Vorleistung vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Ja, wenn eine Vorversicherung mit mindestens 80% Zahnersatzleistung und für mindestens 2 Jahre bestand:
Leistungen im ersten Kalenderjahr
Beginn 01.01. - 31.03. = 1.000 EUR
Beginn 01.04. - 30.06. = 750 EUR
Beginn 01.07. - 30.09. = 500 EUR
Beginn 01.10. - 31.12. = 250 EUR
In den ersten 2 Jahren insgesamt maximal 3.000 EUR und danach unbegrenzt.
Bis max. 3 fehlende Zähne können mitversichert werden. Der Zuschlag je fehlendem Zahn beträgt 5,- €.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, der Vertrag ist nach Ablauf der 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres kündbar.
Statistisch steigt mit dem Alter auch die Zahl der Arztbesuche an. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen sind daher Beitragssprünge mit Erreichen der nächsten Altersgruppe vorgesehen, dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag immer teurer und im Alter möglicherweise nicht mehr bezahlbar.
Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter für Sie bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.