Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungssparten ist es sicher, dass Du deine Zahnzusatzversicherung irgendwann in Anspruch nehmen wirst. Du hast Füllungen in den Zähnen? Vielleicht sogar noch Amalgamfüllungen - dann werden diese früher oder später durch Kunststofffüllungen, teure Inlays oder Kronen ersetzt werden müssen. Selbst wenn Du dich für eine Regelversorgung entscheidest, werden die Kosten nur zum kleinen Teil von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst Du dir den besten Zahnersatz leisten und bekommst bis zu 100 % der Kosten erstattet.
Jetzt könntest Du es dir leicht machen und einfach den Tarif mit der besten Leistung wählen. Das ist allerdings nicht der beste Weg. Wenn Du jung bist, so solltest Du dir Zahnzusatzversicherungen anschauen, welche auch Altersrückstellungen bilden, denn mit so einem Tarif sicherst Du dir dein Eintrittsalter. Du hast eigentlich sehr gute Zähne? Dann macht vielleicht ein Tarif mit höherer Eigenbeteiligung mehr Sinn, denn hier sparst Du dir Beiträge, bist jedoch für den "Worst Case" bestens abgesichert.
Jedes Jahr kommen neue Zahnzusatzversicherungstarife auf den Markt. Diese Tarife bieten jedes Mal auch Mehrleistungen, allerdings muss diese zusätzliche Leistung auch durch einen Versicherungsbeitrag abgedeckt werden. Überlege dir also, ob Du wirklich z. B. 200 Euro im Jahr für Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe benötigst. Brauchst Du im Bereich Zahnersatz wirklich eine Erstattung von 100 % oder kommst Du mit einem Eigenanteil von 10 % zurecht? Es gibt viele Dinge bei der Tarifwahl zu beachten, also scheue dich nicht und ruf uns an, wir finden bestimmt den für dich besten Tarif.
Der Zahnzusatzversicherungstest von Finanztest Stiftung Warentest, aktuell im Juli 2024, vergleicht die Leistungen der Tarife in Bereich Zahnersatz. Bei Zahnersatz handelt es sich z. B. um eine Krone, Brücke, ein Implantat oder auch Inlay. Nicht berücksichtigt wird leider immer noch der Bereich Zahnbehandlung. Hierzu zählen beispielsweise Kunststofffüllungen, Parodontose oder Wurzelbehandlung. Getestet wurden 289 Tarife, 131 Zahntarife haben im Test mit "Sehr Gut" und hiervon sogar 35 mit der Bestnote 0,5.
"Die besten Tarife für schöne Zähne", so lautet die Überschrift bei Finanztest und das Fazit von Finanztest ist, dass Zahnersatz teuer ist, eine gute Zahnversicherung jedoch nicht viel kostet. Als Argument wird eine Implantatsbehandlung im Unterkiefer mit Kosten von 3.850 Euro aufgeführt.
Wir können Dir versprechen, dass Du deinen Wunschtarif nirgendwo zu einem günstigeren Beitrag erhalten wirst. Solltest Du dennoch bei einem anderen Vergleichsportal, Makler, Vermittler oder der Versicherung direkt die gleiche Zahnzusatzversicherung zu einem günstigeren Beitrag entdecken, so versprechen wir Dir, einer hat einen Fehler gemacht (hoffentlich nicht wir), die Beiträge sind immer die Gleichen.
Zahnersatz, das ist z. B. ein Inlay, eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat. In diesem Bereich hast Du leider mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung zu rechnen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) haben die Leistungen immer weiter verringert, gleichzeitig sind die Material- und Laborkosten jedoch gestiegen.
Ein Implantat mit Keramikkrone kostet schnell 3.000 bis 3.500 Euro. Die GKV beteiligt sich lediglich an den inplantatgetragenen Zahnersatz (Krone) mit etwa 300 Euro.
Ohne eine Zahnzusatzversicherung musst Du etwa 2.700 Euro selber aufbringen. Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst Du deine Eigenbeteiligung bis auf null reduzieren.
Bei einer Zahnbehandlung handelt es sich zum Beispiel um die Zahnversorgung mit Kunststoff-, Komposit- und sogenannten Schmelz-Dentin-Adhäsiv Füllungen. Hier erhältst Du von deiner GKV lediglich die Erstattung entsprechend einer Amalgamfüllung. Auch Parodontose oder Wurzelbehandlungen fallen unter den Bereich der Zahnbehandlung und auch hier beteiligt sich die GKV nur unter Umständen und meist nicht in voller Höhe.
Gut also, wenn Du eine Zahnzusatzversicherung hast, die die Kosten meist zu 100 % übernimmt.
Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung und Fissuren Versiegelung ist zum Erhalt Deiner Zähne zu empfehlen. Diese Leistungen werden inzwischen mit bis zu 40 Euro im Jahr von ein paar wenigen gesetzlichen Versicherern übernommen. Diese Krankenkassen lassen sich dies jedoch meist durch einen höheren Beitragssatz bezahlen. Mit 40 Euro im Jahr kommst Du allerdings nicht sehr weit, hier hilft Dir deine Zahnzusatzversicherung weiter.
Kieferorthopädie ist erst ab einer KIG-Einstufung (kieferorthopädische Indikationsgruppe) von 3 mit der GKV abrechenbar. Allerdings lediglich die Grundbehandlung und nur für Kinder.
Hier gibt es ein paar private Zusatzversicherungen, welche - nicht nur bei einem Unfall - auch für Erwachsene Leistungen für die Kieferorthopädie erbringen.
Für Kinder kann es sehr wichtig sein, dass kieferorthopädische Behandlungen versichert sind, wenn die GKV nicht leistet, denn die Kosten belaufen sich sehr schnell auf ein paar Tausend Euro.
Alle Versicherer leisten nicht von Anfang an im vollen Ausmaß. Manche beschränken die Leistungshöhe lediglich in den ersten zwei Jahren, bei anderen Versicherern beginnt die volle Erstattung erst im 6. Jahr.
Die durchschnittliche Leistung im ersten Jahr liegt jedoch bei sehr hohen 1.000 Euro. Grundsätzlich entfällt bei allen Versicherern die Leistungsstaffel bei einem Unfall.
Bei manchen Versicherern endet die Leistungsstaffel für das erste Jahr genau nach 12 Monaten. Bei den Zahntarifen einiger Versicherer endet das erste Jahr der Staffel jedoch immer am 31. Dezember. Im Idealfall ist das erste Jahr der Staffel somit bereits nach einem Monat zu Ende.
Die meisten Versicherer kalkulieren die Beiträge als Risikobeiträge. Dies bedeutet bei 25-Jährigen ist das Risiko der Leistung geringer als für 50-jährige. Somit zahlen 25-jährige auch weniger. Allerdings steigt der Beitrag mit Erreichen der nächsten Altersgruppe. Ein paar Versicherer (z. B. die Continentale) bilden mit einem Teil des Beitrages eine Altersrückstellung. Dann zahlt man mit 25 einen geringfügig höheren Beitrag, dieser sollte jedoch auch im Alter noch gefühlt (bereinigt z. B. um Inflation und gestiegener Gesundheitskosten) gleich sein.
Früher galt für eine Zahnzusatzversicherung generell eine Wartezeit von 8 Monaten, bis man Leistungen beziehen konnte.
Inzwischen verzichten immer mehr Versicherer teilweise oder ganz auf die Wartezeit. Dies bedeutet im Idealfall, dass Du bereits am Tag des Versicherungsbeginns eine Zahnbehandlung ersetzt bekommst.
Allerdings gilt grundsätzlich der Versicherungsschutz nur für Behandlungen, die bei Antragsstellung noch nicht angeraten oder geplant waren.
Manche Zahnzusatzversicherungen sind ohne Gesundheitsfragen abschließbar. Das bedeutet Du bekommst garantiert Versicherungsschutz. Allerdings nur für nicht bereits angeratene, begonnene oder geplante Behandlungen.
Grundsätzlich gilt ein mit festem Zahnersatz versorgter Zahn (zum Beispiel Brücke) nicht als fehlender Zahn!
Die Tarife behandeln fehlende Zähne sehr unterschiedlich. Entweder sind fehlende Zähne ganz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei manchen Zahnzusatzversicherungen ist ein fehlender Zahn ohne Zuschlag mitversichert. Andere Versicherer bzw. Zahnzusatzversicherungen berechnen einen Beitragszuschlag je fehlendem Zahn.
Du kannst von unserer über 10-jährigen Erfahrung als Spezialist für Zahnzusatzversicherungen profitieren. Wir testen vollkommen unabhängig alle Zahntarife auf dem Markt, um dir die Vor- und Nachteile der Tarife übersichtlich darzustellen.
Die Beiträge selbst sind immer die Gleichen, unabhängig ob Du über unser Vergleichsportal oder direkt bei dem Versicherer den Tarif abschließt. Wir erhalten von der Versicherungsgesellschaft eine Provision, wenn Du dich über uns versicherst, allerdings erhält immer irgendwer eine Provision, dies hat keinen Einfluss auf Deine Kosten und Deinen Beitrag.
Wir helfen Dir, den deinen Bedürfnissen entsprechenden Zahntarif zu finden und stehen dir immer als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Unsere Partnerseiten:
Ambulante Zusatzversicherung
Stationäre Zusatzversicherung
Die Hallesche hat die Zahntarife im September aufgefrischt. Knirscher-, Aufbissschienen sind kein Hindernisgrund mehr. Vorversicherungen werden bei der Erstattung in den ersten Jahren berücksichtigt, was eine sofort höhere Erstattung im Leistungsfall bedeutet.
Zum 14. Juli 2022 bringt die Allianz ganz neue Tarife in der Zahnzusatzversicherung auf dem Markt. Die Tarife haben alles, was man sich aktuell von einer Zahnversicherung wünscht. Ein großer Vorteil der Allianztarife ist es, dass man zwischen den Varianten mit und ohne Altersrückstellungen switchen kann. MeinZahnschutz der Allianz
CEZE die neue Zahnversicherung der Continentalen
Endlich ein moderner Zahntarif, der keine Wünsche offen läßt und Altersrückstellungen bildet. Sie haben nicht nur die besten Leistungen z. B. 100 % Zahnersatz, Zahnaufhellung wie Bleaching, sondern Ihr Beitrag bleibt auch über die gesamte Laufzeit kalkulierbar.
Die Janitos bringt die neuen Zahntarife auf den Markt
Janitos dent 100 / 90 und 75 sind die neuen Toptarifvariationen der Janitos. Mit bis zu 100 % Leistung in allen Bereichen, Bleaching bis zu 300 Euro innerhalb von 2 Jahren und auch mit sehr guten Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern.
Die Gothaer erneuert den Zahntarif MediZ Duo
Aus 1 mach 3, die Gothaer macht aus dem MediZ Duo die MediZ Duo 80, 90 und 100 entsprechend der Leistung für Zahnersatz. Jetzt neu in allen Tarifen: Leistung für Bleaching.
Nein, nur Mitglieder der GKV oder freien Heilfürsorge.
Voraussetzung für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Anspruch auf freie Heilfürsorge (ausgeschlossen ist das Kostenerstattungsprinzip in der GKV).
Das hängt von Deinem Anspruch und Deinem finanziellen Polster ab.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen sieht für Zahnersatz nur einen befundbezogenen Festzuschuss vor. Die Konsequenz für Dich ist eine hohe Eigenbeteiligung. Und zwar schon bei der Regelversorgung – und in höherem Maße natürlich bei einer Behandlung, die darüber hinausgeht. Wenn Du beabsichtigst, nicht die kostengünstigsten Behandlungsmethoden (Regelversorgung bzw. Kassenleistung) in Anspruch zu nehmen, dann hilft dir die Zahnzusatzversicherung finanziell bei der für dich optimalen Auswahl der Behandlung.
Ja, denn durch die Beantwortung der Gesundheitsfragen hast Du ene Leistungssicherheit.
Bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen sind alle angeratene Behandlungen und nicht ersetzten Zähne immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorteil ist, die Tarife ohne Gesundheitsfragen sind schnell und einfach abzuschließen.
Die Tarife mit Gesundheitsfragen bieten Dir zum Teil die Möglichkeit, fehlende Zähne mitzuversichern. Durch die Gesundheitsfragen sagt dir der Versicherer, was alles versichert ist oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Dies kann allerdings auch zu einer Ablehnung Ihres Antrages führen.
Es ist unbedingt notwendig, die Gesundheitsfragen im Antrag äußerst sorgsam zu beantworten (scheue dich nicht deinen Zahnarzt zu fragen), da eine Zahnzusatzversicherung die Kostenübernahme andernfalls später verweigern kann.
In erster Linie schützt sich ein Versicherungsunternehmen durch die Wartezeit vor subjektiven Risiken.
Wenn Du das Gefühl hast mit deinen Zähnen stimmt etwas nicht so kannst Du und willst Du meist keine 3 Monate warten bis Du zu einem Zahnarzt gehen kannst. Fällt während der Wartezeit eine Diagnose, die zu einer unmittelbaren Behandlung führt, so ist diese nicht versichert.
Grundsätzlich gilt jedoch: Bei Unfall entfällt die Wartezeit.
Ja, allerdings sind angeratene, begonnene oder geplante Behandlungen (meist) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen nimmt Dich immer auf, unabhängig von deinem Zahnstatus. Aber auch Zahnzusatzversicherungen mit Gesundheitsfragen bieten oft, gegebenenfalls mit Risikozuschlag, die Möglichkeit dennoch einen Vertrag abzuschließen. Teilweise sogar mit Versicherungsschutz für die geplante, angeratene oder begonnene Behandlung.
Um das subjektive Risiko möglichst gering zu halten.
Leider geht nicht jeder gerne und regelmäßig zum Zahnarzt. Daher kann es zu einem erheblichen Behandlungsstau gekommen sein, ohne dass irgendetwas in einer Patientenakte vermerkt ist. Um dieses Risiko zu kalkulieren, beschränken die Versicherer die Höhe der erstattungsfähigen Kosten in den ersten Versicherungsjahren.
Behandlungen auf Grund eines Unfalls nach Versicherungsbeginn sind immer in voller Höhe versichert.
Für einen stabilen, bezahlbaren Beitrag auch im Alter werden hierfür Rückstellungen gebildet.
Somit ersparen Du dir unangenehmen Beitragserhöhungen, nur weil Du (zum Glück) älter wirst. Der Beitrag ist dadurch allerdings in jungen Jahren etwas höher. Der Mehrbeitrag wird verzinslich angelegt und später dazu verwendet, den Beitrag möglichst konstant zu halten.
Leider müssen die Tarifbeiträge hin und wieder angepasst werden um die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen oder auch die Inflation auszugleichen.
Die Beitragsanpassung erfolgt nicht willkürlich, sondern wird durch einen externen Versicherungsmathematiker ermittelt. Hierbei kann es auch zu einer Senkung der Beiträge kommen.
Ja, insbesondere Unfälle sind ein hohes Risiko bei Kindern und Jugendlichen.
Eine Zahnzusatzversicherung, die nur für Zahnersatz und Zahnbehandlung, ohne Kieferorthopädie, leistet kostet fast nichts.
Eine Versicherung mit Leistung für Kieferorthopädie ist allerdings ebenfalls zu empfehlen, diese Tarife sind jedoch viel teurer. Allerdings ist bei mehr als jedem zweiten Kind eine kieferorthopädische Behandlung angeraten. Die Kosten hierfür sind leider sehr hoch.
Ja, inzwischen übernehmen immer mehr Versicherer die Kosten für Zahnaufhellungen wie Bleaching, auch wenn hierfür keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Eine Kostenübernahme durch eine Versicherung erfolgt nach dem Prinzip der medizinischen Notwendigkeit.
Eine Behandlung ist dann medizinisch notwendig, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den möglichen Heilerfolg zu erzielen. Hier steht das Bleaching eigentlich im Widerspruch.
Grundsätzlich ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, sich auch von einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung behandeln zu lassen. Hier würd jedoch eine fiktive Vorleistung der GKV angesetzt. Hierbei handelt es sich, je nach Versicherer, um einen Betrag von 30 bis 50 % des Rechnungsbetrages.
Ja, die meisten Tarife bieten zusätzliche schmerzstillende Maßnahmen an.
Schmerzlindernden Maßnahmen kommen zusätzlich zur klassischen Zahnarzt-Anästhesie (Spritze) zum Einsatz. Erstattungsfähig sind insbesondere - von einem approbierten Arzt oder Zahnarzt durchgeführte - Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung sowie Vollnarkose.